Für die Schulen wird Verlässlichkeit über klare hauptamtliche Ansprechpartner auf Seiten der außerschulischen Partner gewährleistet. Die außerschulischen Partner wiederum benötigen Verlässlichkeit hinsichtlich der Finanzierungszusagen. Nur auf der Grundlage mehrjähriger Finanzierungsverträge (idealerweise über mindestens drei Jahre) kann hauptamtliches Personal angestellt werden. Damit das Modell Bestand haben kann, müssen alle Beträge mit einer Dynamisierung entsprechend der Lohnentwicklung geplant werden. Die Anstellung des Personals erfolgt über den außerschulischen Partner. Er ist Arbeitgeber.
Die Finanzierungsvereinbarungen sollten nur gekündigt werden können, wenn einer der Partner den Vertrag nicht erfüllen kann (z. B. weil die Schule nicht genügend Ganztagsanmeldungen hat) oder wenn die erforderliche Qualität der Kooperation nicht gegeben ist.
Für die Berechnung einer angemessenen Vergütung der Angebote außerschulischer Bildungspartner werden zwei Faktoren herangezogen.
1. Fachliche Qualifikation des Personals
Pro gearbeiteter Zeitstunde können unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitstagen sowie des Aufwandes für Vertretungsregelungen folgende Personalkosten gestaffelt nach Qualifikation angesetzt werden:
55 Euro für eine einschlägig beruflich qualifizierte Kraft mit akademischer Ausbildung (z.B. Sozialpädagoge)
44 Euro für Personen mit einschlägig beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung (z.B. Erzieher/in, Sport- und Gymnastiklehrer)
34 Euro für Personen mit Übungsleiterausbildung oder anderer nebenberuflicher Qualifikation
20 Euro für geeignete Personen ohne formale Qualifikation (die Eignung für die jeweilige Tätigkeit muss dennoch vorhanden sein)
Die Eingruppierung ist an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angelehnt. Bei den genannten Beträgen handelt sich um die Kosten des Arbeitgebers und nicht um die „Stundenlöhne“ der Personen.
2. Vorbereitungs- und Kommunikationszeiten
Zur konkreten Durchführungszeit kommt zusätzliche Zeit für Vorbereitung, Nachbereitung, Vernetzung und Absprachen hinzu. Dazu gehören (je nach Angebot) auch die Anwesenheit bei Elternabenden, Runden Tischen mit anderen Partnern, Besprechungen mit den Eltern usw. Hierfür wird ein Faktor für den oben genannten Stundensatz angesetzt, der davon abhängt, wie vorbereitungsintensiv die jeweilige Tätigkeit ist:
Ein Betreuungsangebot in der Ganztagsschule dient vor allem der verlässlichen Aufsicht und freien Beschäftigung der Kinder, z. B. Spielen oder Ausruhen.
Ein Bildungsangebot ist dagegen gezielt pädagogisch geplant und fördert bestimmte Fähigkeiten wie Lernen, Kreativität oder soziale Kompetenzen.
Tätigkeitstyp A) Betreuungsangebot (z.B. Freispielzeit, ein Erzieher ist anwesend): 4 Durchführungsstunden auf 1 Stunde Vorbereitungs- / Kommunikationszeit → Faktor 1,25
Tätigkeitstyp B) Bildungsangebot (z.B. Basketball-Gruppe, erlebnispäd. Angebot): 2,5 Durchführungsstunden auf 1 Stunde Vorbereitungs- / Kommunikationszeit →
Faktor 1,40
Die Gewährleistung der Durchführung der vertraglich vereinbarten Angebote auch bei Krankheit ist mit 8 Prozent des Arbeitgeber-Brutto in die Kostensätze eingerechnet.
Angebotskosten im Überblick
Die folgenden beiden Tabellen geben einen Überblick je einzelner Angebotsstunde sowie exemplarisch für ein gesamtes Schuljahr. Dabei handelt es sich um aufgerundete Werte. Der durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorgeschriebene Umfang der Ferienbetreuung ist dabei nicht berücksichtigt.
Kosten je Angebotsstunde à 45 Minuten
Typ A: Betreuung - Angebotsfaktor 1,25
akademisch qualifiziert:
55 Euro * 0,75 (Stunden) * Angebotsfaktor 1,25 = 53 Euro
beruflich, aber nicht akademisch qualifiziert:
44 Euro * 0,75 (Stunden) * Angebotsfaktor 1,25 = 42 Euro
nicht-berufliche Qualifikation (z.B. Übungsleiter):
34 Euro * 0,75 (Stunden) * Angebotsfaktor 1,25 = 33 Euro
Hilfsperson ohne formale Qualifikation:
20 Euro * 0,75 (Stunden) * Angebotsfaktor 1,25 = 19 Euro
Typ B: Bildung - Angebotsfaktor 1,40
akademisch qualifiziert:
55 Euro * 0,75 (Stunden) * Angebotsfaktor 1,40 = 59 Euro
beruflich, aber nicht akademisch qualifiziert:
44 Euro * 0,75 (Stunden) * Angebotsfaktor 1,40 = 47 Euro
nicht-berufliche Qualifikation (z.B. Übungsleiter):
34 Euro * 0,75 (Stunden) * Angebotsfaktor 1,40 = 37 Euro
Hilfsperson ohne formale Qualifikation:
20 Euro * 0,75 (Stunden) * Angebotsfaktor 1,40 = 21 Euro
Jahreskosten je Angebotsstunde (à 45 Minuten) bei 38 Schulwochen
Typ A: Betreuung - Angebotsfaktor 1,25
akademisch qualifiziert: 2.014 Euro
beruflich, aber nicht akademisch qualifiziert: 1.596 Euro
nicht-berufliche Qualifikation (z.B. Übungsleiter): 1.254 Euro
Hilfsperson ohne formale Qualifikation: 722 Euro
Typ B: Bildung - Angebotsfaktor 1,40
akademisch qualifiziert: 2.242 Euro
beruflich, aber nicht akademisch qualifiziert: 1.786 Euro
nicht-berufliche Qualifikation (z.B. Übungsleiter): 1.406 Euro
Hilfsperson ohne formale Qualifikation: 798 Euro
Für die Berechnung einer Zeitstunde (60 Minuten) sind die aufgeführten Beträge jeweils mit dem Faktor 1,33 zu multiplizieren.
Sachkosten
Je nach Angebot können Sachkosten anfallen, die zusätzlich zu erstatten sind. Dabei kann es sich beispielsweise um folgende Kosten handeln:
- Beschaffung von Verbrauchsmaterial, beispielsweise für künstlerische Aktivitäten
- außergewöhnliche Fahrtkosten, beispielsweise für die regelmäßige Busfahrt der Kinder zu einer Jugendfarm, auf deren Gelände das Kooperationsangebot stattfindet
- Raumkosten, sofern Räumlichkeiten des außerschulischen Partners genutzt werden. Anzusetzen sind entweder Pauschalen für Heizungs- und Reinigungskosten oder echte Raummieten, dies wird einvernehmlich zwischen Schule/Schulträger und außerschulischen Partnern festgelegt.
- Eintritts- oder Instandhaltungsgebühren für besondere Einrichtungen, beispielsweise für den Hochseilgarten eines außerschulischen Partners